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§4: Arten der Mitgliedschaft
Verfasst von gizmo am Mi, 04/23/2008 - 21:49.
- Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche, außerordentliche und Vereinsmitglieder
- Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen. Außerordentliche Mitglieder sind solche, die die Vereinstätigkeit vor allem durch die Zahlung eines erhöhten Mitgliedsbeitrages fördern. Ehrenmitglieder sind Personen, die hiezu wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden.
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