Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten.
- Beschlussfassung über den Voranschlag
- Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses unter Einbindung der Rechnungsprüfer
- Wahl und Enthebung der Mitglieder des Vorstands und der Rechnungsprüfer.
- Genehmigung von Rechtsgeschäften zwischen Rechnungsprüfern und Verein;
- Entlastung des Vorstands;
- Festsetzung der Höhe der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge für ordentliche und außerordentliche Mitgliede;
- Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft;
- Beschlussfassung über Statutenänderungen und die freiwillige Auflösung des Vereins
- Beratung und Beschlussfassung über sonstige, auf der Tagesordnung stehende Fragen